Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 und dem damit ergangenen Erlass durch die Landesregierung vom 16.02.2020 wird die Betreuung in der Tagesförderung ab Mittwoch, 18.03.2020 bis 19.04.2020 eingestellt.
Auszug aus dem Erlass vom 16.03.2020 (vollständiger Erlass):
„4. Betretungsverbote für Werkstätten für behinderte Menschen
(WfbM); Untersagung von Angeboten
Werkstätten für behinderte Menschen, alle Formen von Förderbereichen sowie Arbeitsbereiche Anderer Leistungsanbieter dürfen von den dort beschäftigten und betreuten Menschen mit Behinderungen nicht betreten werden.
Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind diejenigen Menschen mit
Behinderung, die eine Betreuung während des Tages benötigen und deren
Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann.
Angebote der Eingliederungshilfe für diejenigen Menschen mit Behinderung,
die
– sich in besonderen Wohnformen (ehemaliges stationäres Wohnen)
befinden;
– bei Erziehungsberechtigten, Eltern oder sonstigen Angehörigen wohnen und deren Betreuung sichergestellt ist;
– die alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbständig versorgen können oder eine Betreuung erhalten,
sind untersagt.“
Wir bitten um Ihr Verständnis!