Der bvkm hat sein Merkblatt zur „Grundsicherung nach dem SGBXII“ aktualisiert. Dieses Merkblatt richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGBXII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Aktuelle Änderungen bei der Grundsicherung haben sich zum 1. Januar 2018 ergeben. der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1, den zum Beispiel Menschen mit Behinderung erhalten, die bei ihren Eltern leben, wurde auf 416€ monatlich erhöht. Außerdem wird die Riester-Rente neuerdings nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet. der Ratgeber geht ferner auf die aktuelle Rechtssprechung zum Anspruch auf Grundsicherung für Menschen mit Behinderung ein, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen.
Das Merkblatt steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ zur Verfügung. Es kann auch in gedruckter Form bestellt werden über versand@bvkm.de.
Quelle: Katja Kruse, Das Band Ausgabe 3/18