Heilpädagogisches Wohnheim – Einschränkung für Besucher*innen

/ März 16, 2020

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung und Gefährdung der Bewohner zu verhindern.

Gemäß Erlass der Landesregierung vom 16.03.2020 ist festgelegt worden, dass

Besuche für die Bewohner in besonderen Wohnformen (so auch unser Wohnheim) ab sofort nicht mehr zugelassen sind. 

„Für stationäre Einrichtungen und besondere Wohnformen für Menschen
mit Behinderung gemäß § 2 ThürWTG gilt zum Schutz Bewohner ein generelles Besuchsverbot. In besonders begründeten Ausnahmefällen
kann die Einrichtungsleitung Ausnahmen zulassen. In diesem Fall
– sind aller erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmensicherzustellen,
– ist dies unverzüglich der Heimaufsicht anzuzeigen.“

Der Erlass ist unter diesem Link einsehbar.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

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