„Eine für Alle“

Wer kann sich beraten lassen?

  • von Behinderung bedrohte Menschen
  • Menschen mit Behinderung
  • Angehörige und Lebenspartner/innen
  • Mitarbeitende im Auftrag einer Institution, Organisation oder Behörde

 Wie berät die EUTB? 

  • Zu Fragen rund um das Thema Teilhabe, bei Bedarf aufsuchend und prozessbegleitend
  • Auf Augenhöhe, damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können
  • Im Vorfeld der Beantragung v. Leistungen
  • Unabhängig von Trägern die Leistungen bezahlen oder erbringen
  • Ergänzend zur Beratung anderer Stellen
  • Auf Wunsch durch Peerberatung, die Beratung von Betroffenen an Betroffene
  • Rechtsberatung und Begleitung werden im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht angeboten.

Der Grundsatz „Soviel Hilfe wie nötig und soviel Selbstbestimmung wie möglich“ ist einerseits Arbeitsgrundlage aber auch Zielvorstellung unseres Verbandes.

Wir bieten allen Menschen mit Behinderung Hilfen im sozialen, beruflichen, gesundheitsfördernden und gesunderhaltenden Bereich.

Beratung, Lebenshilfe und Unterstützung im Alltag stehen dabei im Vordergrund.

Wir vertreten die Interessen behinderter Menschen und die der Angehörigen gegenüber Behörden und Institutionen und legen großen Wert auf die Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern.

Durch die Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, hat sich unser Verein um ein weiteres Projekt vergrößert.

An den Standorten Eisenach und Bad Salzungen betreibt der Verein die Beratungsstellen im Rahmen der EUTB.