Beratung

Bereiche, in denen wir tätig werden und in denen wir qualifiziert sind, sind das komplette Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung (bspw. Pflegegeld), Rentenversicherung, ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherung, Schwerbehindertenrecht und vieles mehr) und die sozialen „Nebengebiete“ wie Kindergeld- oder Wohngeldrecht. In anderen Fällen (z.B. Behindertentestament) beraten wir allgemein und begleiten dann zu Notaren oder Anwälten, um den jeweiligen Einzelfall zu regeln.

Durch die enge Vernetzung mit anderen Beratungsstellen ist es uns möglich, die Ratsuchenden bei Beratungsbedarf außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches, bzw. bei speziellen Hilfsmittelfragen, diese zielgerichtet zu einer anderen geeigneten Beratungsstelle zu begleiten und überzuleiten, um die bestmögliche Hilfestellung zu gewährleisten.

Intensive Familienbegleitung-, Coaching und Beratung

Bei dieser Beratungstätigkeit ist die Zielsetzung die Betroffenen und die Familien individuell intensiv zu begleiten. Es geht also über die persönliche Beratung hinaus, d.h. die Beratungsfachkraft arbeitet in und mit der Familie eng zusammen.

Oft trifft es die Familien völlig unerwartet. Die ganze Familie freut sich auf den lang ersehnten Nachwuchs. Doch das geborene Kind ist behindert. Damit haben die Eltern nicht gerechnet. Wenn die Behinderung des eigenen Kindes die Eltern trifft, so ist die Verunsicherung und Angst sehr groß.

Gerade Personen, die sich neu mit dem Thema „Behinderung“ auseinandersetzen müssen, bedürfen einer intensiveren Begleitung und Unterstützung, nicht nur bei der Begleitung von Antragsverfahren sondern auch bei der Situation in der Familie und zum Umfeld (Freunde, Nachbarn, Familie).

Unterstützung bei der Wohnungssuche

Aufgrund des demografischen Wandels wird dieser Beratungszweig immer bedeutsamer und die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum steigt. Viele Ratsuchende benötigen Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft.