Bald ist es soweit – eine WG für Menschen mit Behinderung

Durch stetige Nachfrage durch Angehörige von Menschen mit Behinderungen nach alternativen Wohnformen zu einem Pflegeheim, hat sich der Verein entschlossen eine entsprechende Wohnform für Menschen mit einer Behinderung zu etablieren.

Seit einiger Zeit sondieren Eltern von Kindern mit Behinderung gemeinsam mit dem Verein die nötigen Voraussetzungen für die Etablierung einer solchen Wohnform. So wurde bspw. der Kontakt zu anderen WG´s hergestellt und die Einrichtungen entsprechend besucht. Zudem wurde sich intensiv mit einer Objektsuche beschäftigt und das Vorhaben in einer Konzeption gefestigt.

Interessenten für die WG und Unterstützer können sich gerne an die Geschäftsführung des Vereins, Herr Nico Petschner, wenden: 03691 89 02 08; E-Mail: geschaeftsfuehrung@alb-wartburgkreis.de

Die Wohngemeinschaft

Die Wohngemeinschaft soll Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen ein Zuhause bieten. Fähigkeiten, Fertigkeiten und Ressourcen der Bewohner werden genutzt und gefördert, um am Leben der Gemeinschaft teilnehmen zu können.

Nach Prüfung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt soll diese Wohngemeinschaft eine selbstbestimmte, nicht selbst organisierte Wohngemeinschaft darstellen.

Auch Menschen mit Behinderung und hohem Hilfebedarf sollen die Möglichkeit erhalten, ihr Leben in einer eigenen Wohnung zu gestalten, wenn entsprechende unterstützende Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Einen wichtigen Aspekt stellt auch die professionelle Begleitung der Ablösung von Zuhause dar. Für die Bewohner der Wohngemeinschaft ist die Einzigartigkeit des Einzelnen mit seinen besonderen Fähigkeiten eine Bereicherung, die dem Zusammenleben der Wohngemeinschaft zugutekommt. Jeder einzelne Bewohner der Wohngemeinschaft erhält in der Organisation des Zusammenlebens die Möglichkeit teilzuhaben und ist aufgefordert, etwas für die Wohngemeinschaft im Rahmen seiner Möglichkeiten beizutragen.

Personenkreis

Dieses spezielle Wohnangebot richtet sich an volljährige Menschen, welche auf Grund ihrer Behinderung (geistig und/oder körperlich) auf Eingliederungshilfe zum eigenständigen Leben angewiesen sind (SGB XII), Pflegebedarf nach § 14 SGB XI haben, sowie den Wunsch besitzen mit Unterstützung in ihren „eigenen 4 Wänden“ zur Miete zu wohnen.

Die Wohngemeinschaft ist zunächst auf 10 Personen begrenzt. Ein dauerhafter Einzug beginnt mit einer Probewohnzeit, um miteinander herauszufinden, ob dieses Wohnangebot individuell und in der Gruppe angenommen wird.

Ziel ist die Förderung, Erhaltung und Entwicklung der größtmöglichen Eigenständigkeit der Menschen mit Behinderungen in ihrem persönlichen und sozialen Umfeld.

Die Assistenzleistungen und das Angebot der Hilfen für diesen Personenkreis enthalten je nach Bedarf:

  • Leistungen der Information
  • Unterstützung bei der Umsetzung und Ausführung
  • Verhütung einer drohenden Behinderung
  • Begleitung der intensiven Förderung
  • Anleitung und umfassende Hilfestellungen in der Organisation
  • Integration in die Gesellschaft

Die Hilfen stehen den Bewohnern der Wohngemeinschaft so lange zur Verfügung, wie sie jeder Einzelne für sich benötigt, stundenweise oder auch rund um die Uhr.