Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat mit Wirkung zum 01.01.2018 bundesweit neue Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige geschaffen:

Ziel ist eine kostenfreie qualifizierte Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Teilhabe.

Die Beratung ist unabhängig und dient ausschließlich den Interessen der Ratsuchenden.

Die Teilhabeberatung ist ein ergänzendes Angebot neben dem bestehenden Anspruch auf Beratung durch die jeweiligen Rehabilitationsträger.