Das Ziel ist es, die Aufgaben der Eingliederungshilfe gemäß SGBIX und SGB XII im ambulanten Bereich zu verwirklichen und die Beeinträchtigungen zu mildern. Langfristig gilt es, die Menschen dabei zu unterstützen, damit diese ein selbstbestimmtes Leben führen können und soweit wie möglich unabhängig von Hilfen werden.

  • Art und Umfang orientiert sich am Hilfebedarf
  • Hilfen in Form eines persönlichen Assistenten für den Besuch eines Kindergartens, einer Schule, der Arbeit, einer Volkshochschule oder für den häuslichen Bereich der Freizeitgestaltung